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   BFH, 29.04.1991 - IV R 22/90   

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https://dejure.org/1991,3763
BFH, 29.04.1991 - IV R 22/90 (https://dejure.org/1991,3763)
BFH, Entscheidung vom 29.04.1991 - IV R 22/90 (https://dejure.org/1991,3763)
BFH, Entscheidung vom 29. April 1991 - IV R 22/90 (https://dejure.org/1991,3763)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 10.12.1981 - V R 75/76

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des echten und des unechten

    Auszug aus BFH, 29.04.1991 - IV R 22/90
    Diese sind vielmehr regelmäßig als materiellrechtliche Fehler der angefochtenen Entscheidung anzusehen und somit allenfalls mit einer gemäß § 115 FGO zugelassenen Revision geltend zu machen (vgl. BFH-Urteil vom 10. Dezember 1981 V R 75/76, BFHE 134, 470, BStBl II 1982, 200).
  • BFH, 21.04.1986 - IV R 190/85

    Zulassungsfreie Revision - Rüge von Verfahrensmängeln - Schlüssiger Vortrag -

    Auszug aus BFH, 29.04.1991 - IV R 22/90
    Schlüssig gerügt ist ein Verfahrensmangel nur, wenn die zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen - ihre Richtigkeit unterstellt - einen Mangel i. S. des § 116 Abs. 1 FGO ergeben (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. April 1986 IV R 190/85, BFHE 146, 357, BStBl II 1986, 568, m. w. N.) Diese Voraussetzungen erfüllen die vom Kläger vorgetragenen Tatsachen nicht.
  • BFH, 11.06.1969 - I R 27/68

    Klage - Veräußerungsgewinn - Absoluter Revisionsgund - Unvollständige

    Auszug aus BFH, 29.04.1991 - IV R 22/90
    Eine Rechtsverletzung i. S. der §§ 116 Abs. 1 Nr. 5, 119 Nr. 6 FGO wäre demgegenüber nur dann gegeben, wenn aus dem Urteil des FG nicht zu erkennen wäre, welche rechtlichen Überlegungen für das Gericht maßgeblich waren (vgl. BFH-Beschluß vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351) oder das FG einen selbständigen Anspruch, ein selbständiges Angriffs- oder ein selbständiges Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hätte (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juni 1969 I R 27/68, BFHE 95, 529, BStBl II 1969, 492).
  • BFH, 05.09.1989 - VII R 61/87

    Urteil - Tatbestand - Bild des Streitstoffes - Klarheit - Vollständigkeit -

    Auszug aus BFH, 29.04.1991 - IV R 22/90
    Nichts anderes folgt auch aus dem vom Kläger zitierten BFH-Urteil vom 5. September 1989 VII R 61/87 (BFHE 158, 13, BStBl II 1989, 979).
  • BFH, 09.02.1977 - I R 136/76

    Zulassungsfreie Revision - Verfahrensrüge - Sachrüge - Würdigung des

    Auszug aus BFH, 29.04.1991 - IV R 22/90
    Eine Rechtsverletzung i. S. der §§ 116 Abs. 1 Nr. 5, 119 Nr. 6 FGO wäre demgegenüber nur dann gegeben, wenn aus dem Urteil des FG nicht zu erkennen wäre, welche rechtlichen Überlegungen für das Gericht maßgeblich waren (vgl. BFH-Beschluß vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351) oder das FG einen selbständigen Anspruch, ein selbständiges Angriffs- oder ein selbständiges Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hätte (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juni 1969 I R 27/68, BFHE 95, 529, BStBl II 1969, 492).
  • BFH, 28.07.1999 - II R 2/99

    Miterbe - Letztwillige Verfügung - Erbschaftsteuer - Bewertung der

    Soweit hierin überhaupt ein Mangel gesehen werden könnte, wäre er ohne Bedeutung, denn Mängel im Urteilstatbestand eröffnen nicht die zulassungsfreie Revision gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO (BFH-Beschluß vom 29. April 1991 IV R 22/90, BFH/NV 1991, 698).
  • BFH, 26.07.1994 - VII R 87/93

    Revision wegen befangenem Richter - Zulässigkeit der Erstellung des Urteilstenors

    Ein solcher liegt nur vor, wenn eine hinreichende rechtliche Begründung fehlt, nicht jedoch schon dann, wenn Darstellungen im Tatbestand fehlen oder unzureichend sind (BFH- Beschlüsse vom 18. Januar 1993 X R 5/92, BFH/NV 1993, 610, und vom 29. April 1991 IV R 22/90, BFH/NV 1991, 698 m. w. N.).
  • BFH, 28.07.1999 - II R 3/99

    Bewertung von Sparkassenpapieren - Besteuerung des Kapitalvermögens -

    Soweit hierin überhaupt ein Mangel gesehen werden könnte, wäre er ohne Bedeutung, denn Mängel im Urteilstatbestand eröffnen nicht die zulassungsfreie Revision gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO (BFH-Beschluß vom 29. April 1991 IV R 22/90, BFH/NV 1991, 698).
  • BFH, 26.07.1994 - VII R 78/93

    Rüge nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts - Rüge des Fehlens von

    Ein solcher liegt nur vor, wenn eine hinreichende rechtliche Begründung fehlt, nicht jedoch schon dann, wenn Darstellungen im Tatbestand fehlen oder unzureichend sind (BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 1993 X R 5/92, BFH/NV 1993, 610, und vom 29. April 1991 IV R 22/90, BFH/NV 1991, 698 m. w. N.).
  • BFH, 27.01.2000 - VII R 10/99

    Grundstücksveräußerungen - Veräußerungsmitteilungen -

    Ein Verfahrensmangel i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO ist aber nur gegeben, wenn eine hinreichende rechtliche Begründung fehlt, nicht jedoch wenn Darstellungen im Tatbestand fehlen oder unzureichend sind (BFH-Beschlüsse vom 29. April 1991 IV R 22/90, BFH/NV 1991, 698, und in BFH/NV 1993, 610; BFH-Urteil vom 26. Juli 1994 VII R 78/93, BFH/NV 1995, 403, 405) Zum einen ist für die Darstellung des Tatbestandes die Bezugnahme sogar gesetzlich vorgeschrieben (§ 105 Abs. 3 Satz 2 FGO), zum anderen sind den Beteiligten --über den Austausch-- der Klageschriftsatz und die übrigen jeweils von ihnen eingereichten Schriftsätze grundsätzlich bekannt bzw. nach § 78 FGO jederzeit im Wege der Akteneinsicht zugänglich.
  • BFH, 18.02.1993 - VI R 23/92

    Voraussetzungen für das Vorleigen einer zulassungsfreien Revision

    Eine Entscheidung ist i. S. von § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO nicht mit Gründen versehen, wenn aus ihr nicht zu entnehmen ist, welche rechtlichen Erwägungen für sie maßgebend waren (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 29. April 1991 IV R 22/90, BFH/NV 1991, 698; Herrmann, Die Zulassung der Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde im Steuerprozeß, 1986 Rdnr. 82, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 24.10.1996 - IV R 38/95

    Voraussetzung der Rüge des Fehlens der Urteilsbegründung

    Ein solcher Verfahrensmangel liegt im übrigen nur vor, wenn eine hinreichende rechtliche Begründung fehlt, nicht jedoch schon dann, wenn Darstellungen im Tatbestand fehlen oder unzureichend sind (BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 1993 X R 5/92, BFH/NV 1993, 610, und vom 29. April 1991 IV R 22/90, BFH/NV 1991, 698, m. w. N.).
  • FG Baden-Württemberg, 09.09.1998 - 1 V 2/98

    Voraussetzungen für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

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